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Verweis auf die geltenden Rechtsgrundlagen:

 

Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 verabschiedet und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. Mit der Neuauflage des Gesetzes soll eine qualifizierte, bedarfsgerechte, flächendeckende und patientenorientierte Versorgung, sowie eine wissenschaftlich fundierte und klar geregelte berufliche Qualifizierung sichergestellt werden. Für Studierende, Studienanfänger*innen und Absolvent*innen ergeben sich dadurch aber auch viele Fragen, Unsicherheiten und Konsequenzen bezüglich der Bewerbung, Fristen, Anerkennungen etc. an unserem Institut.     

Sie sind bereits Ausbildungskandidat*in in unserem Institut und machen sich Sorgen, ob Ihre Ausbildung in dem zeitlichen Rahmen der Übergangsregelung umsetzbar ist?

Die Ausbildung stellt eine große zeitliche, finanzielle und individuelle Herausforderung dar und individuelle Zeitpläne können sich aufgrund diverser innerer oder äußerer Faktoren oft ändern. So können z.B. ein Institutswechsel, eine längere Suche nach PT1/PT2 Stellen oder eigener Nachwuchs zu Ausbildungsverzögerungen führen. Auch für unser Institut sind nicht alle Entwicklungen der nächsten Jahre absehbar, wir können Ihnen jedoch versichern, dass alle aktuellen Ausbildungskandidat*innen und all jene, mit denen wir einen Ausbildungsvertrag nach dem alten Modell abschließen, die Ausbildung in einem ausreichenden zeitlichen Rahmen, auch abschließen können. Ebenfalls stellen wie bei jedem neu angebotenen Ausbildungsjahrgang im Vorfeld sicher, dass die Ausbildung in einem machbaren Zeitraum erfolgreich abzuschließen ist.

Von Seiten der Gesetzgebung wurde mit der Übergangsregelung eine Frist bis zum 31.08.2032 (in Härtefällen bis zum 31.08.2035) festgesetzt, in deren Rahmen die Ausbildung noch absolviert werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Ausbildungsinstitute die Ausbildung nach dem alten Modell bis zu dieser Frist anbieten werden. Gerade kleinere Institute werden ggf. schon früher ausschließlich auf die neue Weiterbildung umstellen. Anbei listen wir Ihnen noch ein paar wichtige praktische Überlegungen auf, die Sie sich während Ihrer Ausbildung stellen sollten:     

  • Überlegen Sie sich, wie lange Ihre individuelle Ausbildungsdauer geplant ist und kontaktieren Sie, bei Unsicherheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Frist, unsere Ausbildungsleitung.

  • Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick über die Kapazitäten in den Kliniken für PT1/PT2 Stellen. Der Bedarf an diesen Stellen kann sich zukünftig ggf. noch erhöhen. Eine Verdrängung oder Umwandlung der PT1/PT2 Stellen für die zukünftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PiW) ist allerdings nicht zu erwarten.

  • Planen Sie etwaige Verzögerungen durch die Familienplanung, abspringende Patient*innen in der Ambulanz und durch die pandemische Lage ein.

Sie sind Studienabsolvent*in der Erziehungswissenschaften, (Sozial-)Pädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie?

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr absolvierter Studiengang die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur psychologischen Psychotherapeut*in besitzt, empfehlen wir Ihnen sich im Vorfeld über die Seite des Landesamt für Gesundheit und Soziales zu informieren.

Ebenfalls bitten wir Sie sich möglichst schnell zu entscheiden, ob für Sie eine Ausbildung in Frage kommt und den Beginn dieser zeitnah anzustreben. Im neuen Aus- und Weiterbildungssystem wird es für Sie ansonsten keine Möglichkeit mehr geben Psychotherapeut/in zu werden.

Sie befinden sich aktuell in einem Studium der Erziehungswissenschaften, (Sozial-)Pädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie?

Ob im Einzelfall eine Ausbildung nach dem alten- oder neuen Modell in Frage kommt, hängt unter anderem von Ihrer Studienwahl und Ihrem aktuellen Studienverlauf ab. Für Studierende der Erziehungswissenschaften, (Sozial-)Pädagogik und Soziale Arbeit bietet sich ausschließlich das alte Modell (siehe oben) an.   

Wenn Sie ihr Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen haben, gilt für Sie die Rechtslage vor der Reform. Demnach können Sie auch nach dem 01.09.2020 ein Masterstudium Psychologie beginnen und Ihre Ausbildung nach dem alten Modell (im Rahmen der Übergangsregelung) absolvieren.   

Ansonsten gilt es für Sie zu prüfen, ob ein Einstieg das neue Direktstudium möglich und sinnvoll ist. Hierzu bitten wir die jeweiligen Studienordnungen bzw. Studienmodelle der Hochschulen zu beachten. Da das neue Direktstudium zur Approbation führt und sich strukturell mehr an ein Medizinstudium orientieren wird, werden demnach Universitäten mit gut aufgestellten medizinisch-psychologischen Lehrstühlen und Fachbereiche, schneller auf die neuen Anforderungen reagieren können und entsprechende Studiengänge anbieten.    

Für einen Umstieg in das neue Direktstudium sprechen die besseren Verdienstmöglichkeiten, ein sicherer rechtlicher Rahmen und der fehlende Zeitdruck in der anschließenden Weiterbildung. Dagegen sprechen die formalen Hürden (wie z.B. der NC oder benötigte Brückenkurse), die fehlende zeitliche Flexibilität (die Weiterbildung erfolgt ausschließlich in Vollzeit über 5 Jahre) und die Unklarheiten über die Anzahl der Weiterbildungsplätze, sowie deren Entlohnung.

Sie planen ein Psychologiestudium aufzunehmen? 

Für Sie kommt nur das neue Direktstudium in Frage. Hierbei ist zu bedenken, dass Sie sich rechtzeitig über die Zulassungs- und Studienbedingungen, sowie das entsprechende Studienangebot informieren. Durch den Wegfall von Studiengängen, die bisher noch für die Ausbildung nach dem alten Modell qualifizierend waren, wird sich die Lage der zur Verfügung stehenden Studienplätze sicher noch einmal verschärfen. Auch ist es aktuell noch nicht abzusehen wie viele Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen werden.       

    

Weitere Links mit relevanten Informationen rund um die Aus- und Weiterbildungsordnung:

Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen zum neuen Psychologiestudium und zur Weiterbildung:

https://www.bdp-verband.de/bdp-s/die-sektion/sektionsarbeit-bdp-studierende/psychthg/

pia.forum Berlin zum neuen Psychologiestudium und zur Weiterbildung:

Direktstudium & Übergangsregelung (Reform des PsychThG) – pia.forum Berlin (piaforum.de)

Grafik Informationen bergangsregelung PsychThG IVB pages to jpg 0001

Grafik Informationen bergangsregelung PsychThG IVB pages to jpg 0002