Zugang für unsere
Dozenten und
Studierenden
Kosten der Behandlung
Die Kosten für das Erstgespräch werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, etc.) als auch von den Privatkassen übernommen.
Für gesetzlich Versicherte (GKV-Versicherte) gelten hierbei die gleichen Eingangsbedingungen wie bei anderen ambulanten Behandlungen bezüglich Praxisgebühr, Praxisgebührquittung oder Überweisungsschein.
Über eine mögliche Indikation zur Weiterbehandlung wird bei den GKV-Versicherten mittels des Erstgesprächs und nachfolgenden 5 Probesitzungen mit einem Therapeuten des IVB entschieden. Durch einen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse wird dann die Einwilligung zur Kostenübernahme eingeholt. Erst danach kann endgültig mit der Psychotherapie begonnen werden.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen eine erste Orientierung gegeben zu haben, selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.