Zugang für unsere
Dozenten und
Studierenden
Wichtige Informationen für Patienten
Anmeldung und Behandlung
- Wenn Sie sich als Patient verhaltenstherapeutisch behandeln lassen möchten, können sich in der Ambulanz des Instituts für Verhaltenstherapie für eine Verhaltenstherapie anmelden.
- Wir können, ohne Sie persönlich kennen gelernt zu haben, natürlich nicht sagen, ob in Ihrem Krankheitsfall eine Verhaltenstherapie notwendig und vor allem auch hilfreich sein kann. Um diese Frage abklären zu können, sind drei bis vier ca. 50-minütige Vorgespräche notwendig.
- Das erste erfolgt bei unserer Ambulanzärztin, Frau Dr. Hensel, mit der Sie in einem ärztlichen Vorgespräch besprechen, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die einen Einfluss auf Ihre Beschwerden haben könnten, und die Art der Erkrankung feststellen, die behandelt werden soll. Auch wenn Sie bereits in ärztlicher Behandlung sind, bildet dieses Vorgespräch bei unserer Ärztin die Voraussetzung für die weitere Therapiedurchführung durch die Ambulanz des IVB; ebenso ist die Finanzierung der Therapie durch Ihre Krankenkasse an eine spezielle ärztliche Abklärung des Krankheitsbildes gebunden.
- Sie werden dann an einen Therapeuten des IVB weitervermittelt, der mit Ihnen die weiteren Vorgespräche führt und nach positivem Ergebnis auch die Therapie weiterführen wird. Unsere Therapeuten sind Diplom-Psychologen oder Ärzte, die am IVB die Fachausbildung zum Verhaltenstherapeuten absolvieren.
Alle an unserem Institut durchgeführten Behandlungen werden von Lehrtherapeuten (Supervisoren) begleitet, die sich nach jeweils drei bis vier Behandlungsstunden über den Verlauf der Verhaltenstherapie vom Therapeuten berichten lassen und weitere Empfehlungen für Ihre Behandlung geben. Durch die obligatorische Supervision haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Behandlung zügig und optimal durchgeführt wird. Es kann auch sinnvoll sein, dass Sie mit dem Lehrtherapeuten, der Ihre Behandlung supervidiert, direkt sprechen, oder dass Ihr Verhaltenstherapeut von den Gesprächen mit Ihnen Video- oder Tonbandaufnahmen erstellt, welche er dem Supervisor vorstellt. Bei diesen sogenannten Supervisionsgesprächen wird streng auf Datenschutz geachtet. Aufzeichnungen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Verhaltenstherapie regelmäßig gelöscht.