Zugang für unsere
Dozenten und
Studierenden
Qualifizierte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Berlin
Finanzielle Förderung
Neu: Vorauszahlung durch das IVB
In besonderen Fällen
kann das IVB einem Ausbildungsteilnehmer bis zur Hälfte der zu
erwartenden Ambulanzhonorare vorschießen. Dieses Vorschuss wird für die
Zeit der Praktischen Tätigkeit gewährt und beträgt monatlich 670,00 €.
Entsprechend halbieren sich dann die Ambulanzhonorare in der zweiten
Hälfte der Ausbildungszeit.
Einen Antrag für diese institutsinterne Förderung können Sie direkt im Ausbildungssekretariat stellen.
Falls Sie später die Ausbildung abbrechen oder das Institut wechseln, ist der vorgeschossene Betrag zurückzuzahlen.
BAföG
Das IVB ist im "Verzeichnis der Ausbildungsstätten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Land Berlin" gelistet. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist als Zusatzausbildung nach einem Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik anerkannt.
Zuständig sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung, nicht das Studentenwerk.
Wo müssen Sie ihre Anträge stellen: Entweder müssen Sie ihre Anträge dort stellen, wo ihre Eltern ihren ständigen Wohnsitz angemeldet haben oder in der Kommune oder Bezirk in dem sie selber gemeldet sind. Wo sich ihr zuständiges Amt nun tatsächlich befindet, hängt von ihren individuellen persönlichen Verhältnissen ab. Die Regeln für die Zuständigkeiten finden Sie im § 45 Abs. 1 BAföG. Auskunft darüber bekommen sie auch in jedem Amt für Ausbildungsförderung, hier werden sie dahingehend beraten.
Wer seinen Wohnsitz in Berlin hat und für den auch die Berliner Ämter zuständig sind, muss sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, dass für seinen Wohnbezirk gelistet ist: Das Amt in Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Zehlendorf-Steglitz, Schöneberg-Tempelhof, Neukölln. Das Amt in Lichtenberg ist zuständig für die Bezirke: Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Lichtenberg-Hohenschönhausen. Das Amt in Pankow ist zuständig für die Bezirke: Reinickendorf und Pankow. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite www.berlin.de unter dem Suchbegriff "Bafögämter". Die individuellen Förderbedingungen erfahren Sie in Ihrem zuständigen Amt.
Bildungskredit
Sie können beim Bundesverwaltungsamt einen Kreditantrag auf die Gewährung eines Bildungskredites stellen. Den Kreditantrag können Sie bis zu 6 Wochen vor Beginn Ihrer Ausbildung einreichen. Die Förderung wird für die letzten 24 Monate der Ausbildung gewährt. Hier können bis zu 7.200,- € bewilligt werden. Abschluss des Kreditvertrages, Auszahlung der Raten und die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.bildungskredit.de oder www.bva.bund.de .
Studienkredit und "Meisterbafög"
Einen Studienkredit oder "Meisterbafög" können Sie über das IVB leider nicht in Anspruch nehmen.
Ausbildungsdarlehen über die Deutsche Ärzte Finanz
Die Deutsche Ärzte Finanz hat ein spezielles Finanzierungsangebot für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entwickelt. Die Unterlagen für dieses Finanzierungsprogramm erhalten Sie direkt über die:
Deutsche Ärzte Finanz
Michael Karge
Leipziger Str. 44
03048 Cottbus
Tel.: 0355-478440
Fax: 0355-4784420
michael.karge@aerzte-finanz.de
Bankenfinanzierte Darlehen
Für Informationen zu bankenfinanzierten Darlehen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer, Herrn Hilsberg:
hilsberg@ivb-berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 - 89 53 83 29