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Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes).
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, deren Fragen schriftliche zu beantworten sind. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten.
Für die schriftlichen Prüfungsfragen ist das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) zuständig. Hier werden die Prüfungsfragen für die bundeseinheitlichen Examina erarbeitet. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter http://www.impp.de/ den Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen, Beispielaufgaben und praktische Hinweise.
Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung in Gruppen bis zu vier Prüflingen durchgeführt und dauert pro Prüfling 30 Minuten.