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Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Finanzielle Förderung
- BAföG
Das IVB ist im "Verzeichnis der Ausbildungsstätten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Land Berlin" gelistet. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist als Zusatzausbildung nach einem Psychologiestudium anerkannt.
Zuständig sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung, nicht das Studentenwerk.
Wo müssen Sie ihre Anträge stellen:
Entweder müssen Sie ihre Anträge dort stellen, wo ihre Eltern ihren ständigen Wohnsitz angemeldet haben oder in der Kommune oder Bezirk in dem sie selber gemeldet sind. Wo sich ihr zuständiges Amt nun tatsächlich befindet, hängt von ihren individuellen persönlichen Verhältnissen ab, die Regeln für die Zuständigkeiten finden Sie im § 45 Abs. 1 BAföG. Auskunft darüber bekommen sie auch in jedem Amt für Ausbildungsförderung, hier werden sie dahingehend beraten.
Wer seinen Wohnsitz in Berlin hat und auch die Berliner Ämter zuständig sind, muss sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, dass für seinen Wohnbezirk zuständig ist: Das Amt in Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Zehlendorf-Steglitz, Schöneberg-Tempelhof, Neukölln. Das Amt in Lichtenberg ist zuständig für die Bezirke: Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Lichtenberg-Hohenschönhausen. Das Amt in Pankow ist zuständig für die Bezirke: Reinickendorf und Pankow. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite www.berlin.de unter dem Suchbegriff "Bafögämter". Die individuellen Förderbedingungen erfahren Sie in Ihrem zuständigen Amt. - Bildungskredit
Sie können beim Bundesverwaltungsamt einen Kreditantrag auf die Gewährung eines Bildungskredites stellen. Sie können bis zu 6 Wochen vor Beginn Ihrer Ausbildung den Kreditantrag einreichen. Die Förderung wird für die letzten 24 Monate der Ausbildung gewährt. Hier können bis zu 7.200 € bewilligt werden. Abschluss des Kreditvertrages, Auszahlung der Raten und die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.bildungskredit.de oder www.bva.bund.de. - Studienkredit und "Meisterbafög"
Das IVB gehört nicht zu den Instituten und Einrichtungen, die für die Vergabe eines Studienkredites oder für die Gewährung des "Meisterbafögs" anerkannt sind. - Ausbildungsdarlehen über die Deutsche Ärzte Finanz
Die Deutsche Ärzte Finanz hat eine spezielle Ausbildungfinanzierung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entwickelt. Die Unterlagen für dieses Finanzierungsprogramm bekommen Sie bei Herrn Karge aus Cottbus:- Deutsche Ärzte Finanz
Michael Karge
Leipziger Str. 44
03048 Cottbus
Tel.: 0355-478440
Fax: 0355-4784420
michael.karge@aerzte-finanz.de
- Deutsche Ärzte Finanz
- Bankenfinanzierte Darlehen:
Für Informationen zu bankenfinanzierten Darlehen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Herrn Hilsberg:
hilsberg@ivb-berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 - 89 53 83 29 -
Arbeitslosengeld I und II
Eine Förderung nach SGB III (Arbeitslosengeld I) und nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV genannt) ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie sich für eine Ausbildung am IVB entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, in der wir ihre persönlichen Anspruchs- und Leistungsvoraussetzungen klären können. Im Einzelfall begleiten wir sie auch bei der Antragsstellung.