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Qualifizierte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Berlin
Prüfungen
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt.
Am Ende der gesamten Ausbildung findet die staatliche Prüfung statt, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 8 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten).
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, deren Fragen schriftlich zu beantworten sind. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten. Für die schriftlichen Prüfungsfragen ist das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) zuständig. Hier werden die Prüfungsfragen für die bundeseinheitlichen Examina erarbeitet. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter www.impp.de den Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen, Beispielaufgaben und praktische Hinweise.
Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Den zweiten Abschnitt bildet eine Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen. Die Gruppenprüfung dauert pro Prüfling 30 Minuten.