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Psychosomatische Grundversorgung


Die ärztliche Weiterbildungsordnung verlangt, dass zukünftige Ärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie als Voraussetzung für die Facharztanerkennung eine Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung absolviert haben müssen. Darüber hinaus ist diese Zusatzqualifikation erforderlich, um in der Praxis die Gebührenziffern der psychosomatischen Grundversorgung abrechnen zu können.
Die Inhalte dieser Weiterbildung sind im „Curriculum Psychosomatische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer beschrieben. Schwerpunktthemen sind darin u.a. die Arzt-Patient-Beziehung, die Selbstwahrnehmung des Arztes, die Diagnostik psychischer Störungen, die Einsicht in psychosomatische Zusammenhänge, die Paar- und Familiendiagnostik, die ärztliche Gesprächsführung und die primärärztliche Prävention, Therapie und Rehabilitation bei psychischen Störungen.

Neben den theoretischen Inhalten ist ein weiterer Schwerpunkt die Selbsterfahrung und Selbstreflexion, die durch Übungen und Balint-Gruppenarbeit (IFA-Gruppenarbeit) ermöglicht werden soll.

Der Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ am IVB erfüllt alle Anforderungen des Curriculums und ist bei der Berliner Ärztekammer zur Weiterbildung anerkannt.




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