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Psychosomatische Grundversorgung und fachgebundene Psychotherapie


Inhalt
Die Inhalte sind im „Curriculum Psychosomatische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer beschrieben.

Dazu zählen die Förderung der Introspektionsfähigkeit beim Arzt, der Erwerb der Einsicht in psychosomatische Zusammenhänge, Erkennen der Bedeutung von Beziehungsproblemen, Förderung der Bewältigungsfähigkeit des Patienten, Gestaltung einer patientenorientierten Atmosphäre in der Praxis, Schaffen eines Arbeitsbündnisses zwischen Arzt und Patient, Kenntnisse über die Wirkung ärztlicher Botschaften beim Erstkontakt, Anamnese, Befunderhebung, Diagnose und Klassifikation psychischer Störungen, Verhaltensdiagnostik, Paar- und Familiendiagnostik. Bedeutung der körperlichen Untersuchung, ggf. einschl. mit Untersuchung der Sexualorgane, Kenntnisse über die Häufigkeit, die Alters- und Geschlechtsverteilung der wichtigsten psychischen Beschwerdebilder in der Praxis, Erkennen abwendbar gefährlicher Verläufe in der Praxis und deren Behandlung, Kenntnisse über die Möglichkeit der Therapie durch nichtärztliche Spezialisten, Kenntnisse über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation, Kenntnisse über die Möglichkeiten der soziale Hilfen, Einschätzung der Persönlichkeit des Kranken und seiner aktuellen Beschwerden und Konflikte, Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten der Gesprächsführung und Kommunikation, Fragetechniken, Regeln für das „gute“ ärztliche Gespräch, verbale und nonverbale Ausdrucksmittel, Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Arbeit an Beziehungen und Gefühlen, Wahrnehmung und Beobachtung der Interaktion von Arzt und Patient, Förderung der Introspektionsfähigkeit beim Patienten.

Die Psychosomatische Grundversorgung ist außer in den ­Weiterbildungsordnungen auch in den Psychotherapierichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erwähnt und zählt zu den psychotherapeutischen Behandlungsformen.

Die Weiterbildungsordnung verlangt die Teilnahme an einer „Kurs-Weiterbildung“ von „mindestens 80 Stunden, davon 20 Stunden Theorie, 30 Stunden praktische Übungen und mindestens 30 Stunden Balintarbeit“. Dieser Kurs muß von der Ärztekammer anerkannt sein.

Nächster Kursbeginn "Psychosomatische Grundversorgung"
September 2010 (die Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender)




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